Die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen dazu, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten – und zwar nicht nur über das eigene Unternehmen, sondern auch über die Partner in der Wertschöpfungskette. Das bedeutet, dass Sie auch dann mit den CSRD-Regeln in Berührung kommen können, wenn Sie selbst nicht unmittelbar unter die CSRD fallen – etwa über Ihre Kettenpartner, Lieferanten, Auftraggeber oder Banken. Für alle Beteiligten stellt dies eine große Herausforderung dar, wobei der wichtigste Ratschlag lautet: Beginnen Sie frühzeitig mit den ersten Schritten. Sollten Sie noch nicht begonnen haben, gilt der dringende Rat, jetzt mit den Vorbereitungen zu starten.

Europa verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 eine energie- und klimaneutrale, nachhaltige Wirtschaft zu erreichen, um die Welt für kommende Generationen lebenswert zu erhalten. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem das neue EU-Gesetz, die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD). Während manche die CSRD als zusätzliche Belastung empfinden, sehen andere sie gerade als Chance. Klar ist: Große Unternehmen können sich künftig nicht mehr mit leeren Versprechen (Greenwashing) herausreden und müssen transparent über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten – und zwar nicht nur rückblickend, sondern auch mit einem vorausschauenden Blick, konkret und mit Daten belegt.
 

Beratungsleitfaden


Veröffentlicht am 8. Januar 2025

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