Als Arbeitgeber haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine finanzielle Entlastung bei den Lohnkosten für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, die es schwerer haben, eine Anstellung zu finden. Dies ist im Gesetz über Lohnkostenzuschüsse („Wet tegemoetkomingen loondomein“, abgekürzt Wtl) geregelt.

Diese Entlastung besteht aus einem festen Betrag pro abgerechneter Arbeitsstunde mit einem festgelegten Höchstbetrag pro Jahr. Ab dem Jahr 2025 gibt es nur noch eine Form dieser Förderung: die Lohnkostenvorteile. Die andere Möglichkeit, nämlich die Vorteile für geringe Einkommen (LIV), ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 abgeschafft worden. Auch für die kommenden Jahre stehen noch weitere Änderungen an.
 

Beratungsleitfaden


Veröffentlicht am 1. April 2025

Kontakt

*
*
*
*

Mehr lesen

Unternehmensübergabe

Es wird vermutlich der Zeitpunkt kommen, an dem Sie Ihr Unternehmen übergeben möchten. Eine Unternehmensübergabe ist kein Vorgang, der kurzfristig abgeschlossen werden kann. In der Regel erfordert sie eine mehrjährige Vorbereitung. Beginnen Sie daher rechtzeitig.

Vereine und Stiftungen

Als Vorstand setzen Sie sich für Ihren Verein oder Ihre Stiftung ein. Deshalb möchten Sie stets über alle aktuellen Entwicklungen informiert bleiben, um frühzeitig auf Veränderungen reagieren und daraus Vorteile für Ihre Organisation ziehen zu können.

Geschäfte mit der eigenen BV

Als Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung (DGA) befinden Sie sich in der besonderen Situation, Geschäfte mit Ihrer eigenen BV zu tätigen. Wer die gesetzlichen Vorgaben beachtet, kann vorteilhafte Geschäfte mit seiner eigenen BV abschließen.