Wenn Sie unternehmerisch mit mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) tätig sind, kann es aus steuerlicher Sicht attraktiv sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine fiskale Einheit zwischen den GmbHs zu bilden. Sowohl im Bereich der Körperschaftsteuer als auch bei der Umsatzsteuer ist unter bestimmten Bedingungen die Bildung einer fiskalen Einheit möglich.

Die Voraussetzungen sind sehr präzise geregelt, und obwohl diese Konstruktion sicherlich Vorteile bietet, gibt es auch einige wichtige Nachteile. In diesem Beratungsleitfaden werden sowohl die fiskale Einheit in der Körperschaftsteuer als auch die fiskale Einheit in der Umsatzsteuer in ihren Grundzügen behandelt.
 

Beratungsleitfaden


Veröffentlicht am 12. März 2025

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