Als Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung (DGA) befinden Sie sich in der besonderen Situation, Geschäfte mit Ihrer eigenen BV zu tätigen. Dabei ist es unerlässlich, dass beide Parteien stets auf geschäftlicher Basis miteinander umgehen und die getroffenen Vereinbarungen sorgfältig dokumentieren. Wer die gesetzlichen Vorgaben beachtet, kann vorteilhafte Geschäfte mit seiner eigenen BV abschließen – beispielsweise durch den Abschluss eines Darlehensvertrags mit der BV oder die Überlassung einer betrieblichen Immobilie.
 

Beratungsleitfaden


Veröffentlicht am 27. Mai 2025

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