Wenn Sie für Ihre eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) arbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, von Ihrer BV ein Gehalt zu beziehen. Für die Höhe Ihres Gehalts gelten bestimmte Vorschriften, da das Gehalt „üblich“ sein muss. Ob ein Gehalt als üblich angesehen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen übersichtlich dar.
 

Beratungsleitfaden


Veröffentlicht am 8. Januar 2025

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