Das Gesetz zur Vermeidung übermäßiger Verschuldung bei der eigenen Gesellschaft („Wet excessief lenen bij eigen vennootschap“) regelt im Wesentlichen, dass der Geschäftsführer mit Mehrheitsbeteiligung (im Folgenden: DGA), der zu viel bei der eigenen GmbH („bv“) aufgenommen hat, hierfür Steuern zahlen muss. Es gilt ein Freibetrag von 500.000 €. Für die Anwendung dieser Schwelle können mehrere Darlehen an den DGA berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind auch Ausnahmen von der Regel möglich. Der Stichtag für die Ermittlung im Jahr 2025 ist der 31. Dezember 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie Zeit, zu beurteilen, was das Gesetz für Ihre persönliche Situation im Jahr 2025 bedeutet und ob Sie noch Maßnahmen ergreifen können oder müssen.
 

Beratungsleitfaden


Veröffentlicht am 5. März 2025

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